Allgemeine Geschäftsbedingungen Hofeintrag

AGB, Stand April 2021

1 Allgemeines

Die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» («AGB») gelangen zur Anwendung, soweit für eine bestimmte Dienstleistung oder für bestimmte Kundengruppen keine abweichende Regelung besteht.

2 Leistungen Deltaworks GmbH (Hersteller)

2.1 Allgemein

Über den Umfang der einzelnen Dienstleistungen des Herstellers für die Hofladen365-App gibt die Webseite von hofladen365 Auskunft. Der Hersteller kann Leistungserbringungen von dritten beziehen.
Der Hersteller ist jederzeit berechtigt, mit angemessener Vorankündigung das Erbringen einer Dienstleistung entschädigungslos einzustellen.
Der Hersteller besorgt den Unterhalt seiner Software / Infrastruktur. Wird der Hersteller wegen Störungen oder Fehlermeldungen in Anspruch genommen, deren Ursache nicht durch den Hersteller gelieferten Software / Infrastruktur liegt, können die Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Es gilt der Entwickleransatz des Herstellers.
Der Hersteller ist berechtigt, den Betrieb zwecks Behebung von Störungen, Fehlerbehebungen, Durchführung von Wartungsarbeiten usw. zu unterbrechen oder einzuschränken.

3 Leistungen des Kunden (Hofladen-Besitzer)

3.1 Bezahlung

Der Kunde ist für eine fristgerechte Bezahlung verantwortlich. Die Gebühr ist jeweils am 01. Januar fällig und muss innerhalb von 20 Tagen beglichen werden. In der Gebühr sind sämtliche lizenzierten Anwendungs-Module und Optionen per 01. Januar des neuen Kalenderjahres enthalten. Wird die Software unterjährig bestellt oder Upgrades (Neuentwicklungen) vorgenommen, erfolgt die Abrechnung anteilsmässig bis Ende des laufenden Kalenderjahres. Danach entspricht die Vertragsdauer dem Kalenderjahr.

3.1.1 Zahlungsverzug

Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung vollumfänglich bezahlt noch schriftlich begründet Einwände dagegen erhoben, fällt er ohne weiteres in Verzug und der Hersteller kann soweit gesetzlich zulässig die Leistungserbringung bei allen Dienstleistungen unterbrechen.

Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die dem Hersteller durch den Zahlungsverzug entstehen. Eine Mahngebühr von CHF 10.00 pro Mahnung wird fällig. Dem Hersteller wird zudem das Recht eingeräumt, den Vertrag fristlos aufzulösen.

3.1.2 Anzeige Produkteartikel

Die Anzeige von aktiven Produkteartikel ist standardmässig pro Kunde auf 10 Stück begrenzt. Erfasst der Kunde mehr als 10 Artikel, welche der Endkunde sehen kann, werden diese einmalig Ende Jahr dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Betrag für jeden weiteren sichtbaren Artikel wird mit CHF 3.00 exkl. MwSt. verrechnet. Werden die Artikel, welche der Endkunde sehen kann, reduziert, besteht kein Anrecht auf Rückerstattung des bezahlten Betrags.

3.2 Passwörter etc.

Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter, Login-Daten etc. sicher zu verwahren und niemandem zugänglich zu machen.

3.3 Kundenangaben, E-Mail-Adresse

Der Kunde ist verpflichtet, dem Hersteller die aktuell gültige Vertrags- Rechnungs- und E-Mail-Adresse bekannt zu geben. Der Hersteller kann dem Kunden Vertragsrelevante Informationen (z.B. Rechnungen, Mahnungen, etc. via E-Mail rechtsgültig zuzustellen. Wünscht der Kunde dies auf dem Postweg, werden pro Brief CHF 3.00 exkl. MwSt. dem Kunden in Rechnung gestellt. Der elektronische weg ist kostenlos.

3.4 Verantwortung für den Inhalt

Der Kunde ist für den Inhalt der Informationen (Sprache, Daten in jeglicher Form) verantwortlich, den er dem Hersteller übermittelt oder bearbeiten lässt oder den er allenfalls Dritten zugänglich macht. Der Hersteller behält sich das Recht vor, Inhalte des Hofladen-Besitzers zu deaktivieren oder anzupassen sofern der Inhalt nicht dem Zweck der Hofladen-App entspricht.

4 Preise

4.1 Allgemein

Massgebend sind jeweils die aktuellen auf hofladen365.ch publizierten Preise und Gebühren (z.B. Wartungs- und Bearbeitungsgebühren) des Herstellers.

4.2 Beginn Zahlungspflicht

Die Zahlungspflicht beginnt in der Regel nach Rücksendung des Vertrages. Auch während der allfälligen Sperre einer Dienstleistung werden dem Kunden vertraglich geschuldeten Preise in Rechnung gestellt. Das Entsperren eines Accounts infolge Nichtzahlung wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

5 Datenschutz

Die Datenbank auf welche die Anwendung zugreift läuft zum Beispiel bei Microsoft Azure. Der Standort der Datenbank ist im Normalfall West Europa. Dieser kann durch den Hersteller ohne Zustimmung des Kunden auf andere Länder auf dieser Welt verschoben / geändert werden. Bei einem Ausfall des Microsoft Azure Dienste, setzt der Hersteller alles in seiner Macht Stehende daran, den Dienst so schnell als möglich für die Kunden wieder bereit zu stellen. Der Hersteller kann jedoch für den Ausfall der Cloud und deren folgen nicht haftbar gemacht werden. Die eingegebenen Daten werden via https-Verbindung übertragen. E-Mails wie unter anderem Bestellbestätigungen werden ohne Signatur versendet.

6 Geistiges Eigentum

Für die Dauer des Vertrages erhält der Kunde das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Dienstleitungen und Produkte. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den Vertragsdokumenten.

7 Benutzungsbeschränkungen/Gewährleistung

7.1 Unterbrüche

Der Hersteller bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit seiner Dienstleistungen. Er kann jedoch keine Gewährleistung für ein Unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren seiner Infrastruktur und seiner Dienstleistungen geben.

8 Haftung des Herstellers

Der Hersteller haftet gegenüber dem Kunden für direkte Schäden aus dem Gebrauch der Software nur, sofern diese auf grobe Fahrlässigkeit oder Absicht zurückzuführen sind. Er kann keine absolute Garantie übernehmen, dass die zu wartende Software dauernd, ununterbrochen sowie fehlerfrei, in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen eingesetzt werden kann.

Der Hersteller haftet gegenüber dem Kunden oder Dritten in keiner Weise für irgendwelche indirekten Schäden, Verluste, Forderungen oder Kosten und dergleichen, insbesondere nicht für Aufwendungen des Kunden, Schäden aus Betriebsunterbrüchen. Datenverlust und Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen oder Ansprüche Dritter. Bei Kaufverträgen welche zwischen dem Kunden (Hofladen-Besitzer) und dem Endkunden (Kunde des Hofladen-Besitzers) abgeschlossen werden kann der Hersteller nicht haftbar, schadenersatzpflichtig oder dergleichen gemacht werden.

Bei einem Ausfall oder Problemen mit der Datenbank oder Webservices nimmt der Hersteller so schnell wie möglich mit dem Dienstleister (z.B. Microsoft) Kontakt auf und teilt die Dringlichkeit mit. Anschliessend sind dem Hersteller bezüglich Reparatur die Hände gebunden.

Die Höhe eines Schadenfalles bei einer allfälligen Haftung kann nur maximal bis zur Höhe der in den letzten 3 Monaten bezahlten Wartungsgebühren vergütet werden.

Preise und Artikel der Hofladen-Besitzer: Der Kunde überprüft im eigenen Interesse die in der App vorhandenen Artikel, Beschreibungen, Inhaltsstoffe, Mengeneinheiten, Preise (Liste nicht abschliessend). Unstimmigkeiten kann der Kunde direkt selbst anpassen. Der Hersteller haftet bei falschen Angaben nicht gegenüber dem Kunden / Endkunden oder Ämtern.

9 Dauer und Kündigung

Der Vertrag ist unbefristet. Er wird für ein Jahr abgeschlossen und erneuert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Unter Beachtung einer dreimonatigen Kündigungsfrist kann dieser Vertrag durch beide Vertragsparteien mittels eingeschriebenem Briefs auf Ende des Vertragsjahres (Kalenderjahr) aufgelöst werden. Eine ausserordentliche, sofortige Kündigung ist dem Hersteller beim Vorliegen wichtiger, unkontrollierbarer Gründe vorbehalten.

Wird der Vertrag fristgerecht gekündigt, erlischt nach Ablauf des Vertragsjahres (31. Dezember) das Recht auf weitere Nutzung der kostenpflichtigen Optionen. Der Hof sowie dessen hinterlegte Daten in der App werden dann gelöscht.

10 Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen bei Preisen und Dienstleistungen

Eine Vertragsauflösung infolge Preisanpassung der Mehrwertsteuer (MwSt.) ist nicht zulässig.

10.2 Änderungen der AGB

Der Hersteller behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Der Hersteller informiert die Kunden in geeigneter Weise (z.B. via App oder E-Mail) vorgängig über Änderungen der AGB. Sind die Änderungen für den Kunden nachteilig, informiert der Hersteller rechtszeitig im Voraus und der Kunde kann bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag mit dem Hersteller ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen und zwar für alle unter diese AGB fallenden Dienstleistungen, welche der Kunde beim Hersteller für die Hofladen-App bezieht.

10.3 Mündliche Vereinbarungen

Mündliche Vereinbarungen sind nicht gültig und werden nicht anerkannt.

10.4 Gerichtsstand

Dieser Vertrag untersteht Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Breil/Brigels GR.