1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte der Deltaworks GmbH. Als Kunde wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, welche mit der Deltaworks GmbH einen Vertrag abgeschlossen hat.
2. Bestellungen / Auftragsbestätigungen
Bestellungen sowie Aufträge sind schriftlich per Post oder E-Mail an Deltaworks GmbH zu richten.
3. Annullierung
Eine begründete Auftragsannullierung muss schriftlich erfolgen und von Deltaworks GmbH schriftlich bestätigt werden.
4. Preise
Die Preise der Produkte und Dienstleistungen auf hofladen365.ch (Deltaworks GmbH) verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), exkl. Mehrwertsteuer. Bei Preisänderungen durch den Hersteller / Lieferanten oder durch Irrtümer behält sich die Deltaworks GmbH vor, eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen. Sollten sich während der Vertragsabwicklung Änderungen oder zusätzliche Belastungen ergeben, werden diese weiterbelastet.
5. Liefertermin
Die Aufschaltung des Hofeintrages in der hofladen365-App erfolgt gemäss vereinbartem Termin durch Deltaworks GmbH, jedoch unter dem Vorbehalt einer allfälligen, von Deltaworks GmbH nicht zu vertretenden und nicht voraussehbaren Verzögerung.
Als Installationsdatum gilt der Tag, an welchem Deltaworks GmbH dem Kunden die Betriebsbereitschaft des Eintrages in der hofladen365-App mitteilt. Gerät der Kunde in Verzug mit Übermittlung der Daten für die App, verzögert sich entsprechend der Installations- bzw. Aufschalttermin in der App.
6. Reklamation (Mängelrügen)
Publizierte Einträge sind sofort zu prüfen. Festgestellte Mängel sind innert 8 Tagen der Deltaworks GmbH schriftlich zu melden.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behält sich die Deltaworks GmbH das Recht vor, den Eintrag jederzeit deaktivieren zu dürfen ohne das der Kunde dagegen vorgehen kann.
8. Schlussbestimmungen
Zusätzliche Abmachungen bedürfen Deltaworks GmbH schriftlicher Bestätigung. Diese Allgemeine Geschäftsbedingung unterliegen dem schweizerischen Recht. Als ausdrücklicher Betreibungs- und Erfüllungsort gilt der Gerichtsstand Breil / Brigels GR.